Jetzt Sparkassen-Darlehen widerrufen

Jetzt Sparkassen-Darlehen widerrufen

Der Blick auf die derzeit historisch niedrigen Zinsen erschüttert zahlreiche Immobilienbesitzer, die z.B. bei einer Sparkasse ein Darlehen aufgenommen haben. Ein fristloser Widerruf von Baudarlehen ist dann nicht möglich, da sich Kreditnehmer in der Regel frühestens nach 10 Jahren kostenfrei von ihren hochverzinslichen Krediten lösen können. Andernfalls wird im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Doch häufig auftretende Fehler bei Widerrufsbelehrungen geben vielen Kreditnehmern die Möglichkeit, Verträge, die nach Juni 2010 geschlossen wurden, vorzeitig mit Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.

Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf wurde für Altverträge abgeschafft. Eine entsprechende Regelung hatte der Gesetzgeber in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie aufgenommen. Die Regelung gilt aber nur für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010. Jüngere Verträge sind noch immer widerrufbar. MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.

Fristloser Widerruf Baudarlehen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Seit Jahren klagen Verbraucher über den mangelnden Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung sowie hohe Entschädigungsforderungen der Banken bei vorzeitig beendeten Immobilienkrediten. Dennoch entscheiden sich viele Verbraucher zu diesem Schritt, zumal die Kapitalmarktzinsen historische Tiefstände erreicht haben. Eine Refinanzierung zu heutigen Konditionen geht bereits bei mittleren Darlehensbeträgen oft mit Zinsersparnissen im fünfstelligen Bereich einher. Bei der Prüfung einer Vielzahl von Darlehensverträgen hinsichtlich der Entschädigungshöhe, kam die Verbraucherzentrale Hamburg zur Freude vieler Kreditnehmer jedoch zu dem Ergebnis, dass schätzungsweise zwei Drittel der Verträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen und oft ein fristloser Widerruf Baudarlehen nicht aussichtslos ist. Knapp die Hälfte davon dürfte Belehrungen betreffen, die bereits von der Rechtsprechung als fehlerhaft beurteilt wurden. In der Folge könnte der Kreditnehmer den Vertragsabschluss auch Jahre nach Beginn des Darlehens widerrufen. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die regelmäßige Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht begonnen hat, weshalb der Widerruf auch noch viele Jahre später mit Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung erklärt werden kann. Erfreulich für den Kreditnehmer: Wird der Darlehensvertrag auf diese Weise beendet, so ist ein fristloser Widerruf Baudarlehen möglich. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss eine Widerrufsbelehrung insbesondere

– Eine deutliche Belehrung über die wesentlichen Rechte und Pflichten enthalten
– Darüber informieren, dass ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erklärt werden kann
– Keine Kündigungsgründe einfordern und auf den Widerruf in Textform (Fax, Brief, E-Mail) hinweisen
– Darauf hinweisen, dass bereits die rechtzeitige Absendung der Widerrufs die vorgegebene Frist wahrt
– Den Beginn der Frist nennen und das maßgebliche Ereignis benennen, das die Frist in Gang setzt

Als unzureichend hat der Bundesgerichtshof folgende Formulierung beurteilt: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Dem Wort „frühestens“ kann der Verbraucher zwar entnehmen, dass der Beginn der Widerrufsfrist an weitere Voraussetzungen geknüpft ist. Unklar bleibt allerdings, um welche Voraussetzungen es sich hierbei genau handelt.

Darlehen widerrufen dank fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Darlehensverträge, welche in ihrer Widerrufsbelehrung eine solche Formulierung verwenden, sind demnach laut Rechtsprechung nicht ordnungsgemäß und gehen mit einem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung einher. Darüber hinaus stellten die Verbraucherjuristen in Anlehnung an die Rechtsprechung fest, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen nicht eindeutig oder richtig über den Beginn der Widerrufsfrist informieren und dadurch ein fristloser Widerruf Baudarlehen möglich wird. Problematisch ist hierbei die Benennung von Ereignissen, welche den Beginn der Widerrufsfrist festlegen, dabei jedoch unrichtig oder missverständlich formuliert sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn als Fristbeginn „ab heute“ oder „mit Übersendung der Vertragsunterlagen“ definiert ist. Schließlich kommt es im Wesentlichen auch auf den Zeitpunkt der Vertragserklärung des Kunden an. In so einem Fall ist ein fristloser Widerruf von Baudarlehen denkbar, wobei sich die Bank auf einen Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung einlassen muss. Gerichte beanstanden zudem, dass in den Widerrufsbelehrungen oft nur Telefonnummern oder Postfachadressen statt einer ladungsfähigen Anschrift des Unternehmens aufgeführt wird. Schließlich genügt gerade ein Telefonanruf nicht dem Formerfordernis „in Textform“.

Hinweispflich in Widerrufsbelehrungen

Nicht selten liegt die Fehlerhaftigkeit darin begründet, dass die Kreditinstitute ihre Belehrungen mit überflüssigen, ablenkenden oder verwirrenden Hinweisen versehen. Umgekehrt verzichten nicht wenige Unternehmen auf entscheidende Hinweise. Unzureichend sind etwa Belehrungen, die nicht über weitergehende Rechte informieren oder nicht darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung besteht.

Werden Hinweise zu kurz gehalten oder übertrieben ausgeführt, ist ein fristloser Widerruf von Baudarlehen möglich bei gleichzeitigem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Widerrufsbelehrungen lassen Deutlichkeitsgebot vermissen

Nicht zuletzt entspricht eine nicht unerhebliche Zahl an Widerrufsbelehrungen nicht dem vom Gesetz verlangten Deutlichkeitsgebot. Wird die Belehrung im Vertragstext nicht deutlich und in hervorgehobener Form wiedergegeben, so ist ebenfalls ein fristloser Widerruf von Baudarlehen denkbar.

Kompetenter Anwalt deckt Formfehler auf und ermöglicht vorzeitige Kündigung

Ein versierter Anwalt kann betroffenen Kreditnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Kreditinstitut helfen. Dieser kennt die Rechtsprechung sowie die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sehr genau und weiß daher, wo die Fehler lauern. Zudem macht sich dieser dafür stark, dass ein fristloser Widerruf des Baudarlehens seitens der Bank akzeptiert wird und dies bei einem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung. Sind erstmals Formdefizite festgestellt worden, so versucht der spezialisierte Anwalt zunächst eine gütliche Einigung mit der Bank zu erzielen. Auf dieser Weise erspart sich der Kunde viel Zeit und kann sich zeitnah um eine Refinanzierung bemühen. Sollte dieser Einigungsversuch erfolglos bleiben, so werden die Ansprüche des Kreditnehmers vor Gericht geltend gemacht.

Unsere Kanzlei ist aktiv in der Arbeitsgemeinschaft „jetzt-widerrufen.de!“ Es werden deutschlandweit Informationsveranstaltungen und kostenlose Belehrungsprüfungen angeboten.

Über den Autor

Dr. Heinzelmann administrator